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Standortvorteil Deutschland:
Faire Verträge, Rechtssicherheit, Kosteneffizienz


September 2023


Zusammenfassung:

  • Die Initiative pro AGB-Recht besteht aus rund 40 Wirtschaftsverbänden fast aller Branchen.
  • Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Grundpfeiler unserer sozialen Marktwirtschaft. Es sorgt für faire Verträge, Rechtssicherheit und Kosteneffizenz. Dabei können die Vertragspartner individuell jeden gesetzlich zulässigen Inhalt vereinbaren.
  • Den ausdrücklichen Widerspruch fand bereits vor einigen Jahren der Versuch, das deutsche Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Interesse einiger weniger Marktteilnehmer „aufzuweichen“ und damit unfaire Vertragsklauseln zu legitimieren, die bislang unwirksam sind.
  • Vor diesem Hintergrund nehmen wir besorgt zur Kenntnis, dass die Justizministerinnen und -minister der Bundesländer mit einem am 10. November 2022 im Rahmen der 93. JUMIKO-Konferenz gefassten Beschluss den Bundesminister der Justiz bitten, konkrete Vorschläge für eine Reform des AGB-Rechts im unternehmerischen Geschäftsverkehr zu erarbeiten, mit dem vermeintlichen Ziel, die Rechtssicherheit für "innovative Geschäftsmodelle" zu verbessern.
  • Wir sehen keinen Grund, warum bislang unfaire und damit unwirksame Geschäftsbedingungen künftig für „innovative Geschäftsmodelle“ wirksam sein sollen. Das bevorzugt den Verwender einseitig gegenüber dessen Vertragspartnern. Zudem stellt sich die Frage, was unter dem Begriff „innovative Geschäftsmodelle“ zu verstehen sein soll? Eine Definition fehlt.
  • Bislang fehlt jeder Nachweis, dass das geltende Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unsachgemäßen Ergebnissen kommt.
  • Es schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland, wenn die bisherige Rechtsetzung und Rechtsprechung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Frage gestellt wird und künftig eine „neue Rechtslage“ geschaffen würde, die – über Jahrzehnte – umgesetzt und durch die Rechtsprechung ausgestaltet werden müsste.


A. Unfaire Klauseln schützen?

Gerechtigkeit und Rechtssicherheit sind wesentliche und unverzichtbare Elemente unseres Rechtsstaates. Unternehmer und Privatpersonen profitieren nachhaltig von am gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessenausgleich orientierten Gesetzen und einer unabhängigen Justiz, die das gesetzte Recht auslegt und weiterentwickelt. Die Richtigkeit dieser Aussage kann - leider - jeden Tag in denjenigen Staaten überprüft werden, in denen es an Rechtsstaatlichkeit fehlt. Vor diesem Hintergrund konnte und kann sich Deutschland im internationalen Vergleich auch wegen seiner inneren Stabilität als verlässlicher Wirtschaftsstandort positionieren. Einen wesentlichen Beitrag dazu hat auch das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geleistet. Dies bestätigt folgendes Beispiel eines Experten anlässlich einer Veranstaltung der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung im Februar 2017 in Berlin:

Ein US-amerikanisches Unternehmen legt als Käufer eines Produkts einem deutschen Mittelständler als Verkäufer über 30 Seiten vorformulierter Vertragsbedingungen zur Unterschrift vor. Die 30 Seiten sind eng bedruckt und die Vertragsbedingungen - vielleicht sogar absichtlich - optisch kaum lesbar. Jeder Satz und jedes Wort wurde mehrfach von Anwälten des US-amerikanischen Unternehmens überprüft, so dass sich kein einziger Vorteil für den Vertragspartner findet. In den Klauseln versteckt befindet sich der unscheinbare Satz „Zeit ist wesentlich“ (englisch „time is of the essence“) sowie die Pflicht, alle künftigen Geschäftsbeziehungen zu anderen Vertragspartnern offen zu legen und – falls diesen Vertragspartnern bessere Konditionen gewährt werden als dem US-amerikanischen Unternehmen – die Pflicht des deutschen Mittelständlers, dem US-amerikanischen Unternehmen Schadenersatz zu leisten.

„Einen solchen Vertrag dürfen Sie in den USA keinesfalls ungeprüft und ohne Anwalt unterschreiben“, so der eindringliche Rat des Experten. „Sie müssen versuchen, wenigstens die schlimmsten Klauseln mit anwaltlicher Hilfe zu identifizieren und versuchen, zumindest eini- ge der schlimmsten Klauseln zu korrigieren. Ungeprüft und ohne Korrektur treiben diese Klauseln Sie in den wirtschaftlichen Ruin, insbesondere wenn Sie durch den Satz „Zeit ist wesentlich“ (englisch „time is of the essence“) die Haftung für jede Verzögerung gleichgültig aus welchem Grund übernehmen.“

B. Deutsches Korrektiv

Von diesen US-amerikanischen Verhältnissen ist der Wirtschaftsstandort Deutschland weit entfernt. Verträge zwischen Unternehmern unterliegen den Vorgaben des Zivilrechts. Maßstab ist insbesondere der Grundsatz, dass Leistungen so zu bewirken sind, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte dies erfordern (§ 242 BGB).

Auf dieser Grundlage haben deutsche Gerichte früh begonnen, in Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmern diejenigen Vertragsklauseln zu überprüfen, die ein Vertragspartner dem anderen im Rahmen des Vertragsabschlusses einseitig vorgelegt hat. Schon früh haben deutsche Gerichte dabei bestimmte Vertragsklauseln für unwirksam erklärt, weil sie unfair sind und den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Anstatt der unwirksamen Vertragsklausel gelten die gesetzlichen Regeln.

Anfang der 1970er Jahre nahm der Gesetzgeber die Entscheidungen deutscher Gerichte als Grundlage, um das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesondert zu regeln. Dabei beschränkten sich diese Regeln nicht – wie teilweise unzutreffend behauptet wird – auf Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Von vornherein erfasst waren und sind nach wie vor ausdrücklich auch Verträge zwischen Unternehmern.

Vertragsklauseln, die gemäß den gesetzlichen Regeln gegenüber Verbrauchern unfair und damit unwirksam sind, sind zugleich ein Indiz für unfaire und damit unwirksame Vertragsklauseln zwischen Unternehmern. Diesen ursprünglich von der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz einer „Indizwirkung“ hat der deutsche Gesetzgeber inzwischen ausdrücklich bestätigt. Der Grundsatz vermeidet in Liefer- und Leistungsketten, an deren Anfang Verträge zwischen Unternehmern stehen und an dessen Ende ein Unternehmer einen Vertrag mit einem Verbraucher schließt, dass sich durch einen unterschiedlichen Prüfungsmaßstab „Haftungsfallen“ für den Unternehmer ergeben, der am Ende einer Liefer- und Leistungskette den Vertrag mit einem Verbraucher schließt.

Durch Rechtsprechung und Rechtsetzung besteht am Wirtschaftsstandort Deutschland inzwischen eine weitgehende Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, welche Vertragsklauseln unfair und damit unwirksam sind. Diese weitgehende Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hält – insbesondere für mittelständische Wirtschaftsteilnehmer ohne eigene Rechtsabteilung – die mit einem Vertragsabschluss verbundenen Kosten in einem vernünftigen Rahmen. In Deutschland sollen auch künftig Wirtschaftsteilnehmer Verträge schließen können, ohne eine aufwändige und teure anwaltliche Prüfung aller vom Vertragspartner einseitig zum Vertragsabschluss vorgelegten Klauseln durchführen zu müssen.

C. Initiative pro AGB-Recht

Diese klaren Vorteile des Wirtschaftsstandorts Deutschland - faire Verträge, Rechtssicherheit und vernünftige Kosten - begrüßt und unterstützt die Initiative pro AGB-Recht, ein Zusammenschluss aus rund 40 Wirtschaftsverbänden fast aller Branchen. Einen solch wesentlichen Vorteil aufzugeben, einzuschränken oder zu relativieren, lehnen wir ab.

Den ausdrücklichen Widerspruch fand bereits vor einigen Jahren der Versuch, das deutsche Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Interesse einiger weniger Marktteilnehmer „aufzuweichen“ und damit unfaire Vertragsklauseln zu legitimieren, die bislang unwirksam sind. Auch das im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode vereinbarte, auf das AGB-Recht für Verträge zwischen Unternehmen gerichtete Prüfvorhaben, ist auf Widerstand gestoßen und hat im Ergebnis zu keiner Rechtsänderung geführt. Vor diesem Hintergrund nehmen wir besorgt zur Kenntnis, dass  die Justizministerinnen und -minister der Bundesländer mit einem am 10. November 2022 im Rahmen der 93. JUMIKO-Konferenz gefassten Beschluss den Bundesminister der Justiz bitten, konkrete Vorschläge für eine Reform des AGB-Rechts im unternehmerischen Geschäftsverkehr zu erarbeiten, mit dem vermeintlichen Ziel, die Rechtssicherheit für "innivative Geschäftsmodelle" zu verbessern, obwohl dies im Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode nicht vorgesehen ist.

Offen bleibt, was „innovative Geschäftsmodelle“ sein sollen. Ebenso offen bleibt, warum das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Unternehmer daran hindert, innovativ zu sein. Viele in den vergangenen Jahren in Deutschland gegründete Start-Up-Unternehmen sind international erfolgreich. Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verhindert keine Innovation, sondern beseitigt unfaire Vertragsbedingungen. Es schützt innovative Unternehmer beispielsweise dadurch, dass Vertragsstrafen ohne Verschulden oder über einen bestimmten Gesamtbetrag hinaus ebenso unwirksam sind, wie so genannte Bürgschaften „auf erstes Anfordern“.

Wir treten daher mit Nachdruck dafür ein, den notwendigen Fairness-Schutz des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt zu erhalten. Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bietet auch im unternehmerischen Rechtsverkehr einen sicheren und bewährten Rechtsrahmen für die erforderliche Klauselkontrolle. Es besteht kein Grund, den Anwendungsbereich im unternehmerischen Geschäftsverkehr für bestimmte „Geschäftsmodelle“ einzugrenzen und Klauseln zu erlauben, die bislang unfair und damit unwirksam sind.


Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V., Berlin
Markenverband e.V., Berlin
Deutscher Bauernverband e.V., Berlin
Deutscher Raiffeisenverband e.V., Berlin
Bundesarchitektenkammer e. V., Berlin
Bundesingenieurkammer e. V., Berlin
Verband Beratender Ingenieure, Berlin
Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V., Berlin
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V., Berlin
Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V., Bonn
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V., Bonn
Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V., Bonn
Händlerbund e. V., Leipzig
Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb e.V., Berlin
Bundesverband Druck und Medien e.V., Berlin
Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V., Berlin
Verband der Deutschen Lederindustrie e.V., Frankfurt/Main
Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e.V., Bonn
Verband der Deutschen Möbelindustrie e.V., Bad Honnef

Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V., Düsseldorf
Arbeitsgemeinschaft Zulieferindustrie, Hagen etc.
Deutscher Stahlbau-Verband DSTV e. V., Düsseldorf
bauforumstahl e.V., Düsseldorf
Bundesverband Metall - Vereinigung Deutscher Metallhandwerke, Essen
Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e. V., Düsseldorf
Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e.V., Bad Homburg
Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V., Frankfurt/Main
Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., Berlin
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V., Bad Honnef
Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke, Frankfurt/Main
Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V., Bonn
Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, Frankfurt/Main
Zentralverband Sanitär Heizung Klima, Sankt Augustin
Deutscher Asphaltverband e.V., Bonn
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., Berlin
Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Berlin
Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V., Bonn
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., Berlin (Verbände)

Kontakt: Initiative pro AGB-Recht – http://www.pro-agb-recht.de/ - Lobbyregister-Nummer: R005637


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